Urheberrecht

Urheber haben Rechte, deren Verletzung Ansprüche nach sich ziehen kann.

Sowohl bei der Durchsetzung von verletzten Urheberrechten als auch bei der Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten ist die Inanspruchnahme kompetenter Hilfe ratsam.

Falls Sie Dritten die Nutzungsrechte an Ihrem Werk einräumen möchten, kann eine Beratung für Sie allein oder gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Vertragspartner sinnvoll sein. Die erforderlichen Verträge werden nach Ihren Vorstellungen erstellt.

Spätestens bei Erhalt einer Abmahnung, wenn z.B. ein urheberrechtlicher Verstoß gerügt wird, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Regelmäßig werden kurze Fristen gesetzt. Nach Ablauf der Frist droht die gerichtliche Verfolgung des urheberrechtlichen Verstoßes.

Auch wenn Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren befinden, ist es für eine Beratung und ggf. Unterstützung nicht zu spät.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf – ich berate und helfe Ihnen gerne zu allen Fragen des Urheberechts, schnell und kompetent.