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Beispiele für urheberrechtliche Verstöße - Seite 2
2. Filesharing/ P2P
Filesharing über P2P-Netzwerke ist eine schöne Einrichtung: Man installiert sich eine kleine Software, die Nutzungsbedingungen sind oft lang und auch noch in englischer Sprache … es wird schon nichts Wichtiges darin stehen. Die Software läuft ja.
Und damit ist der Zugriff auf fremde Rechner und die dort befindlichen Dateien eröffnet. Aber auch der eigene Rechner ist für den Zugriff Dritter freigegeben und spätestens in diesem Moment macht der Inhaber des Rechners die auf diesem befindlichen Dateien öffentlich zugänglich, ohne hierzu berechtigt zu sein.
Es ist unerheblich, ob es sich um Filme, Songs oder Spiele oder andere Dateien handelt, mit denen getauscht wird.
Der Kauf des Films, Songs, Spiels verschafft dem Kunden grundsätzlich nur die Rechte zum privaten Gebrauch, nicht für die darüber hinaus gehende Nutzung, z.B. das öffentliche Zugänglichmachen im Internet.
Damit haben die Urheber oder diejenigen, die über die Nutzungsrechte verfügen, Ansprüche nach dem Urhebergesetz, u.a. Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche.
Zur Durchsetzung von bzw. Verteidigung gegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche siehe:
- Durchsetzung der Ansprüche
- Verteidigung gegen die Ansprüche