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Beispiele für urheberrechtliche Verstöße
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Urheberrechte zu verletzen. In der Regel ist unerheblich, ob die Verletzung der Rechte des Urhebers vorsätzlich („mit Absicht“) oder fahrlässig („aus Versehen“, „ohne böse Absicht“) geschehen ist.
Letzteres ändert in der Regel nichts daran, daß zumindest der Unterlassungsanspruch besteht und durchsetzbar ist.
1. „Bilderklau“, unberechtigte Fotonutzung
Fotos jeglicher Art sind vom Urheberrecht geschützt. Die Nutzung fremder Fotografien ist damit ohne die Einwilligung des Fotografen unzulässig.
Es ist auch unerheblich, ob die Nutzung zu rein privaten oder zu unternehmerischen/ gewerblichen Zwecken erfolgt.
Hat der Fotograf in die Nutzung nicht eingewilligt, so hat er einen Unterlassungsanspruch gegenüber demjenigen, der das Foto nutzt. Er hat außerdem einen Schadensersatzanspruch. Dieser erhöht sich in der Regel in dem Fall, in dem der Verletzer das Foto nutzt, ohne einen Urhebervermerk anzubringen.
Insbesondere im Internet ist die Versuchung recht groß, weil die dort verwendeten Fotos mit Leichtigkeit per "copy and paste" kopiert und auf der eigenen Website, im eigenen eBay-Angebot, im eigenen Online-Shop oder wo auch immer online eingefügt werden können.