Lizenzverträge

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Mittels eines Lizenzvertrages kann der Urheber die Nutzungsrechte an seinem Werk in dem von ihm bestimmten Umfang an einen und/ oder mehrere Dritte übertragen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, daß das Urheberrecht im Grundsatz vorsieht, daß die Rechte an einem Werk so umfangreich wie möglich bei dem Urheber verbleiben. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, daß Nutzungsrechte, die nicht im Vertrag geregelt sind, nicht übertragen werden sollten. Diese Rechte verbleiben also bei dem Urheber.

Wird das Nutzungsrecht für bspw. Printmedien übertragen, so ist hiervon eine anderweitige Nutzung, z.B. im Fernsehen, nicht von dem Vertrag gedeckt.

Wichtig ist also immer, darauf zu achten, daß die Rechte, die der Lizenznehmer erwerben möchte, auch umfassend mit dem Vertrag übertragen werden.

Erwirbt man Rechte von einem Dritten, so ist wichtig, zu überprüfen, ob der Dritte die Berechtigung hat, Nutzungsrechte zu vergeben.

Diese Berechtigung ist abhängig vom Inhalt des Vertrages.